Erfolgreicher Hauptschulabschluss

Besitzt ein Schüler noch nicht den erfolgreichen Hauptschulabschluss, wird auf Antrag in das Abschlusszeugnis der Berufsschule folgende Bemerkung aufgenommen:

"Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Hauptschulabschlusses ein" (§ 35 BSO)

erfolgreicher Berufsschulabschluss